1930 trat das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln, bekannt als das Opiumgesetz, in Kraft. Es untersagte die Abgabe, Gewinnung, Herstellung und Zubereitung zahlreicher Substanzen, einschließlich des damals sogenannten „Indischen Hanfs“: Cannabis. Seither hat sich die politische und öffentliche Meinung zu Cannabis gewandelt, etwa durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse und die Erfahrungen anderer Länder mit liberaleren Drogenpolitiken. Die Einführung des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 ist eine signifikante Abkehr von der bisherigen Drogenpolitik in Deutschland: Das Gesetz erlaubt Personen (ab 18 Jahren) unter anderem den Besitz von (bis zu 25 bzw. 50 g) Cannabis für den Eigenkonsum sowie den nicht-gewerblichen Eigenanbau. Es soll dazu beitragen, den Schwarzmarkt für Cannabis einzudämmen, Konsumierende zu schützen und polizeiliche sowie justizielle Ressourcen effizienter zu nutzen.